Häufig gestellte Fragen

Soll es einen Gemeinschaftsraum geben?
Es ist ein Gemeinschaftsraum mit insgesamt ca. 60m² Größe geplant, inklusive kleiner Küche, Toiletten, und Abstellraum. Über die Gestaltung und die Nutzung des Gemeinschaftsraumes möchten wir gemeinsam entscheiden. Zusätzlich bietet der große Außenbereich genügend Fläche für gemeinsame Treffen und Nutzung jeglicher Art.


Ist ein gemeinsamer oder eigener Nutzgarten geplant?
Kleinere Flächen (z.B Hochbeete) für gemeinsamen Kräuteranbau, Obstbäume oder Beerensträucher sind vorgesehen. Es gibt Nutzgärten in unmittelbarer Umgebung. Wer mehr gärtnern möchte, kann möglicherweise dort auch einen Garten zur Pacht finden.


Ist ein gemeinsamer Werkstattraum geplant?
Eine gemeinschaftliche Werkstatt ist im Keller unter dem Gemeinschaftsbereich vorgesehen.


Soll es gemeinschaftliche Gästezimmer geben?
Gästezimmer oder Gästewohnungen sind nicht geplant. Wohnungsinhaber können ihre Gäste entweder in ihrer eigenen Wohnung unterbringen oder auf die Beherbergungsmöglichkeiten von
Haßmersheim zurückgreifen.


Welche Aktivitäten möchten wir gemeinsam durchführen?
Wir möchten zusammenleben ohne zusammenkleben, also völlig zwanglos. Wie viel Gemeinschaft jeder möchte, entscheidet er selbst. Auch feste Aktivitäten sind nicht geplant, das wird sich entsprechend der Vorlieben und Interessen der Bewohner ergeben.


Wie erfolgt die Entscheidungsfindung im Projekt?
Wenn möglich, sollen Entscheidungen im Konsens getroffen werden. Um das zu erreichen, wollen wir dabei nach dem Prinzip des „systemischen Konsensierens“ vorgehen.


Ist die Wohnungsgröße pro Person begrenzt, oder kann ich mir eine Wohnung entsprechend meiner Vorstellungen aussuchen?
Die Wohnungsgröße ist nicht begrenzt. Jeder kann selbst entscheiden, wie viel Raum er benötigt.


Wann kann das Projekt starten und wann kann ich meine Wohnung beziehen?
Das Projekt ist fertig durchgeplant und jederzeit startbereit. Wenn sich genügend Mitbewohner gefunden haben, geht es in die nächste Realisierungsphase. Es muss zunächst die GmbH & Co. KG gegründet werden (Vorverträge vom Rechtsanwalt liegen bereits vor). Dann kann das Baugesuch eingereicht und die Finanzierung geklärt werden.


Mit welchen Kosten für „meine“ Wohnung muss ich rechnen?
Die Baukosten werden nach letztem aktualisiertem Stand (Nov. 2022) auf ca. 4.000 € pro Quadratmeter beziffert.
Enthalten sind darin auch die Außenanlage (ohne Pflanzen), sowie die Autarkie.

Welche Kosten sind noch nicht berücksichtigt?
- Kosten für den Gemeinschaftsraum
- Kosten für Schuppen
- Gartengestaltung
- Nebenkosten (Ingenieure, Anschlussgebühren usw. ca. 15% der Baukosten)
- Anwalt, Grunderwerbsteuer, GmbH-Gründung

Welche laufenden Kosten fallen an?
Unter anderem Erbpacht, Versicherungen, Steuerberater, Verwaltung, Wartung.

Was ist, wenn ich mich am Projekt beteiligen möchte, aber nicht die volle Summe für „meine“ Wohnung aufbringen kann?
Es sollten mindestens 30% der Kosten für Wohnung und Gemeinschaftsanteil vorhanden sein. Der Rest kann über Finanzierung erfolgen. Wichtig ist, dass die Zahlung der laufenden Kosten und die Kreditrückzahlung gesichert sind.

Kann ich eine Wohnung finanzieren und dann vermieten?
Ja, unter der Voraussetzung, dass die Mieter den Gemeinschaftsgedanken mittragen und in die Gruppe passen.

Was passiert mit meinem investierten Geld, wenn ich wieder ausziehen möchte?
Im Falle von Auszug oder Todesfall wird der Wert der Wohnung begutachtet und das Geld wird an denjenigen, bzw. dessen Erben innerhalb des vereinbarten Zeitraumes ausgezahlt.

Warum soll die Rechtsform eine “GmbH & Co. KG“ sein?
Diese Rechtsform ermöglicht:
- einen gemeinsamen Kredit aufzunehmen
- die Haftung im gewissen Rahmen zu begrenzen
- das Gemeinschaftsinteresse vor den Einzelinteressen sicherzustellen
- Spekulationen vorzubeugen

Ausführliche Informationen zu dieser Rechtsform finden sich in der entsprechenden (Publikation der Stiftung Trias). Bei ernsthaften Interesse an dem Projekt, ist es wichtig, sich selbst zu belesen, ob diese Rechtsform für sich selbst passt.